Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Die Überhitzung ( und die daraus abgeleitete Abschaltung ) ist (1) ein Konstruktionsmangel und hat (2) etwas mit Haftung im anglo-amerikanischen Rechtsraum zu tun, weiter nichts. Nutzer nutzen die Blitze, wie sie sie Nutzen.
Wenn die Hersteller wollten, könnten sie. Das ist die gleiche Veräppelung wie bei Stabmixern: Dicke Sprüche auf der Verpackung, und nach 3 Minuten Gebrauch fängt die Spule an zu qualmen 
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Du sprichst mir damit aus der Seele....
Das einzig Profimässige ist der UVP Preis bei Sony Blitze.
Andere Hersteller machen es vor wie es geht
siehe hier zb., leider gibt es den meines Wissens immer noch nicht für Sony.
Und diese Schutzschaltung schützt nicht vor einen Defekt der Blitzröhre....
Defekte Blitzeinheit des HVL-58

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