Zitat:
Zitat von wwjdo?
Kein Wunder bei dem Bauärger.
Steve, das ist doch deine Branche. Kannst du dem werten Herrn nicht vielleicht weiter helfen?
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Ich baue nicht, ich vermittle, sprich die Wiese hat er schon....aber dass eine solche Grundstückseinfriedung Probleme bringen wird, sollte der Architekt wissen, da wird`s wohl eine kleine Honorarkürzung geben, sofern der Auftraggeber nicht zwingend darauf bestand einen Burgwall (ohne Zugbrücke und Wassergraben) zu errichten.
Es wäre so einfach: Lesen bildet: BayBO : Einfriedungshöhe max. 1,80m!
Hecken hingegen wachsen, oft viel höher :-)