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dey 21.10.2018 09:52

Ich verstehe den Gesetzestext nicht, also ist er schlimm und böse. Klingt dumm, ist aber so.
Die Basis unserer Gesetzesformulierungen stammt aus Zeiten, als das Vertrauen in Staat und Institutionen noch größer waren und man sich an den komplizierten und verschachtelten Formulierungen nicht störte. Damit mußten sich Experten rumärgern.

Das ist heute wohl anders. Da es aber
a) kompliziert ist und
b) sehr lange Texte sind
werden sie dann vom Laien unvollständig gelesen und oder verstenden.

Es wäre sinnvoll, die juristischen Formulierungen ins Deutsche zu übersetzen und oder ab der 8. Klasse ein Fach Recht, Vertrag, Versicherung, Steuer und Rente einzuführen.

Porty 21.10.2018 11:21

Das Juristen- Fachchinesisch ging mir früher schon auf die Nerven und tut es heute noch viel mehr:flop::flop:
Ist aber wohl mit Absicht so, um dieser Berufsgruppe auf Dauer Arbeit und Brot zu verschaffen.....


Was mich in Sachen Datenschutz viel mehr aufregt, ist die Selbsverständlichkeit, mit der sich die IT- Konzerne an unseren Daten bedienen. Ich hab die Tage ein Win 10 Update aufgespielt , da darf man sich aussuchen, ob Microsoft auf dem gesamten Rechner rumschnüffeln darf oder ein bisschen weniger. Meiner Meinung nach haben die darauf gar nicht rumzuschnüffeln!!!!! :evil::evil::evil::flop:
Das zu unterbinden wäre doch mal was, was sich lohnen würde- 10% vom Jahrenumsatz von MS !!!!

meshua 21.10.2018 13:02

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2027069)
(...)
Ich hab die Tage ein Win 10 Update aufgespielt , da darf man sich aussuchen, ob Microsoft auf dem gesamten Rechner rumschnüffeln darf oder ein bisschen weniger. Meiner Meinung nach haben die darauf gar nicht rumzuschnüffeln!!!!! :evil::evil::evil::flop:
Das zu unterbinden wäre doch mal was, was sich lohnen würde- 10% vom Jahrenumsatz von MS !!!!

Na, rate mal, was außer einem "Du-Du-Du" passieren wird, Sherlock:
  1. https://news.microsoft.com/de-de/pre...des-arbeitens/
  2. Münchner Rückkehr zu Microsoft: https://www.heise.de/newsticker/meld...n-3887855.html
Da gibt's natürlich überhaupt keinen Zusammenhang. Das schwören dir diese Politiker - beim Barte ihrer Großmutter...:crazy::P:cool:

Genau das ist für mich ein Grund, persönlich Windows 10 nicht einzusetzen. Deshalb: Entweder Apple/MacOS der Anwendungen wegen (OPT-IN für Telemetriedaten) oder eine *NIX-Distribution der Wahl...;)

Grüße, meshua

Porty 21.10.2018 14:30

Bist Du sicher, das Apple besser ist?
Schließlich sind US- Firmen per Gesetz verpflichtet, Backdoors einzubauen.........


Über das, was in München gelaufen ist- Ich würde zu gern mal das wirtschaftliche Umfeld der verantwortlichen Entscheider unter die Lupe nehmen....
Aber vielleicht entscheidet ja irgendwann die EU, das Win 10 nicht für den Umgang mit vertraulichen Daten geeignet ist- man darf ja noch träumen :roll:

steve.hatton 21.10.2018 16:47

Zitat:

Zitat von ddd (Beitrag 2027024)
moin, warum?

verschafft Dir eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, mehr brauchst Du nicht.

Falls der Kunde dem Vertrag mit mir widerspricht - Fernabsatzgesetz - ist schon keine Vertragsgrundlage mehr für die Datenspeicherung vorhanden....

Die Gesetzeslage öffnet Gaunern - insbesondere wenn es um Informationsverschaffung geht - Tür und Tor.

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2027107)
Bist Du sicher, das Apple besser ist?
Schließlich sind US- Firmen per Gesetz verpflichtet, Backdoors einzubauen.........
..

Das ist wohl egal welcher Betriebssystemlieferant !

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2027107)
...
Über das, was in München gelaufen ist- Ich würde zu gern mal das wirtschaftliche Umfeld der verantwortlichen Entscheider unter die Lupe nehmen....

Ich glaube das willst du nicht wirklich wissen!

meshua 21.10.2018 19:53

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2027107)
Bist Du sicher, das Apple besser ist?
Schließlich sind US- Firmen per Gesetz verpflichtet, Backdoors einzubauen.........

Mir ist kein solches Gesetz bekannt, was dieses erzwingen würde. Du kannst aber gern (d)eine Quelle verraten. Denn wenn dem so wäre, würde es nicht ein derartiges Aufgebaren der US Strafverfolgungsbehörden gegen Apples iPhone und deren Entsperrung geben: da gib's offensichtlich keine Backdoor durch den Hersteller (oder man möchte diese nicht preisgeben) :cool:

Apple bietet den OPT-IN an. MS noch nicht mal einen OPT-OUT, sondern der Datenschnüffel-Rüssel ist ab Win10 permanent aktiv! Und so eine private Firma soll in bundesdeutschen Behörden ihre Software zur Verfügung stellen??? :flop:

Grüße, meshua

ddd 22.10.2018 09:14

moin,
Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 2027054)
... Es wäre sinnvoll, die juristischen Formulierungen ins Deutsche zu übersetzen ...

das wird schwierig ;) , denn das Rechtssystem geht mehrere 1000 Jahre zurück, unser Recht basiert auf römischen und teilweise noch älteren Prinzipien. Die Sprache ist "verquast", aber das gilt für jede Fachsprache, der Fotosprech z.B. ist für Nichtinteressierte auch unverständlich, von Mathesprech oder Physikersprech oder Medizinersprech wollen wir gar nicht anfangen.
Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 2027054)
... ab der 8. Klasse ein Fach Recht, Vertrag, Versicherung, Steuer und Rente einzuführen.

da bin ich voll bei Dir! Grundlagen des Rechts gehören in die allgemeinbildende Schule für alle, da fand zu meiner Zeit (Schule von 1971-1984) viel zu wenig (eher gar nichts) statt, und m.W. ist es seither nicht besser geworden.

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2027069)
... da darf man sich aussuchen, ob Microsoft auf dem gesamten Rechner rumschnüffeln darf oder ein bisschen weniger. ...

das gehört zu den m.E. "unnötige[n] Verarbeitung[en] personenbezogner Daten", die ohne Einwilligung unzulässig sind und damit dem jederzeitigen Widerruf usw. zugänglich sein müssen. Hier ist die Anwendung der/des DSGVO/BDSG von Amts wegen durch die zuständige Aufsichtsbehörde dringend notwendig, um dem Einhalt zu gebieten. Wer dann noch mal die EULA liest, da steht u.a. drin, dass MS Zugriff auf alle (!) Inhalte auf Deinem Rechner hat und diese verwenden darf ...

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 2027128)
Falls der Kunde dem Vertrag mit mir widerspricht - Fernabsatzgesetz - ist schon keine Vertragsgrundlage mehr für die Datenspeicherung vorhanden....

ich sehe da immer noch kein Problem. Der Halbsatz "Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen [Hervorhebung von mir]" ist einschlägig: wichtig ist, dass die Initiative vom Betroffenen ausgeht.
Der Verarbeitung zum Zwecke der Bearbeitung einer Anfrage kann der Betroffene nicht widersprechen.
Eine weitergehende Verarbeitung ist unzulässig, d.h. z.B. das Übersenden von Angeboten, die mit der Anfrage nicht in direktem Zusammenhang stehen, ist nicht erlaubt.
Die Daten müsssen binnen angemessener Frist nach Erledigung oder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht werden.
Das Auskunftsrecht besteht und darüber muss der Betroffene belehrt werden.
Diese Belehrung ist zu dokumentieren, damit müssen dann wieder die Daten recht lange gespeichert werden, um dies nachzuweisen. Die letztendliche Löschung ist dann auch zu dokumentieren ... hier ist m.E. im Prinzip eine Endlosschleife in der Logik der Rechtslage (dokumentiere die Löschung der Dokumentation der Löschung ...).

Vorsicht, ich bin kein Jurist, und noch gibt es keine HRR (Höchstrichterliche Rechtsprechung) zum Thema, die die Auslegung der aktuell gültigen Richtlinie/Gesetzeslage präzisiert.
Ich habe mit speziell geschützten Daten zu tun, und den Verwicklungen durch Spezialgesetze. Daher maße ich mir einen gewissen Überblick zum Thema an :cool:

-thomas

Reisefoto 22.10.2018 09:38

Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 2027095)

Niedersachsen ist leider auch nicht besser:
https://www.heise.de/newsticker/meld...k-4128383.html

eac 22.10.2018 13:23

Zitat:

Zitat von Reisefoto (Beitrag 2027270)
Niedersachsen ist leider auch nicht besser:
https://www.heise.de/newsticker/meld...k-4128383.html

In München ist dafür immerhin die Microsoft Deutschlandzentrale von Kreis München nach Stadt München umgezogen. Wie ist die Bestechung in Niedersachsen abgelaufen? ;)

felix181 19.12.2018 18:34

Nach einem halben Jahr DSGVO wollte ich gerne einmal nachfragen, ob wir nun tatsächlich auf Nordkorea-Niveau gelandet sind.
Da ich persönlich im Bereich des Fotografierens keinerlei Auswirkungen gemerkt habe, würde mich interessieren, was von all den Ankündigungen, Ängsten und Befürchtungen in diesem Thread tasächlich eingetreten ist?
Gab es Abmahnungswellen für Forumskollegen? Gab es Klagen die Forumsuser getroffen haben?
Vielleicht kann der eine oder andere von seinen ganz persönlichen Bußgeldzahlungen und deren Grund berichten?


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