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The Norb 03.04.2018 16:00

DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
 
Hier ein link zum aktiellen Thema "Datenschutz" für Fotographen

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

Bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geht es darum, daß das Auslösen einer Digitalkamera in
Zukunft juristisch als Vorgang gesehen wird, der dem Datenschutzgesetz unterliegt. Und bei Verstößen mit s
aftigen Bußgeld belegt ist.

Sobald auf Bildern Personen abgebildet sind oder Dinge die Personen eindeutig zugeordet werde können,
also dein Nachbar, das Haus deines Nachbarn, das Auto deines Nachbarn oder der Hund deines Nachbarn.....
brauchst du für das "Fotographieren" eine vorherige Genehmigung weil es mit einer Digitalkamera als
"personenenbezogenes Speichern von Daten" gilt. Hast du diese Genehmigung nicht, musst du mit
drakonischem Bußgeld rechnen.


Wenn das DSGVO so durchkommt, haben wir in wenigen Wochen aus fotographischer Sicht eine Rechtssituation
wie in Nordkorea - nur das man nicht in der Zelle landet sondern vor Gericht fertiggemacht wird

Nordkorea wäre - nur auf's Fotographieren bezogen - im Vergleich zu Deutschland sogar ein "liberales Land".
Dort darf man nämlich sogar noch "privat Bilder machen" wo andere Leute mit drauf sind. In Deutschland ist das
dann "bußgeldbewehrt" und ein Verstoß gegen Datenschutzrecht. Also du drückst zufällig aus Versehen auf deinen
Auslöser - und stehst schon vor dem Kadi.

Wenn du also ab Mai in Deutschland irgendwo durch die Stadt gehst und in der Fussgängerzone mit deiner
DSLR ein Foto machst, und irgendjemand knipst dich dabei mit seinem Handy - bist du "dran". Ganz eindeutige
Rechtslage, und du kassierst nach DSGVO ein saftiges Bußgeld. Denn bereits für das publikumsöffentliche
Fotografieren mit der Digicam bauchst du in Zukunkt eine schriftliche Zustimmung. Landschaftsfotographie geht
vielleicht noch solange im Himalaya der Yeti nicht ins Bild läuft. Astrophotographie geht auch noch !
Obwohl - "der Mann im Mond" ? Der sollte besser nicht mit drauf sein


Ganze Fotobereiche wie die traditionsreiche "Welt der Arbeit" oder "Dokumentarfotographie", People / Street oder
Urban sind wohl nun endgültig Thema der Vergangenheit - und die Rechtsanwälte freuen sich schon - auch dieser
(link oben) kommt ja von einem Anwalt. Die Abmahn-Musterschreiben liegen in den Anwaltsparaxen schon jetzt in
den Schubladen. Als Fotograph kommst du in Teufels Küche - es sei denn, du hast für jedes Foto bereits vorab eine
lückelose schriftliche "Genehmigung".

Mit anderen Worten: Das Ganze ist bezogen auf Fotographie ein solcher Unsinn - da ist absoluter "Handlungsbedarf"

Kleine Ergänzung: Das Gesetz gilt natürlich nur für Digitalfotographie - denn nur da geht es um "Daten"-Speicherung.
Für Kleinbild-Fotographie mit 36er Film gelten nach wie vor "die alten Regeln".

Wir liegen dann also nicht nur "liberal" hinter Nordkorea - sondern auch "technisch"
So sieht es ab Mai scheinbar aus. Mit ner Minolta von 1985 darf man also weiterknipsen. Zum Glück passen meine
Objektive noch

Natürlich sind nicht nur wir Fotographen betroffen, sondern auch jeder der Fotos mit dem Handy macht.
Und in nen Handy nen Kodakchrome oder Ilford HP 5 einzulegen, dürfte schweirig werden.
Bei der Minolta geht das ja noch :D


Sehe ich zu schwarz ?
Wie seht ihr das ?

MaTiHH 03.04.2018 17:15

Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.

Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.

ha_ru 03.04.2018 17:25

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987831)
Wenn das DSGVO so durchkommt, ...
Wie seht ihr das ?

Die DSGVO muss nicht her durchkommen, die ist schon durch und tritt am 25.05.2018 in Kraft.

Ich zitiere Art. 2 Absatz DSGVO:
Zitat:

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
durch die Mitgliedstaaten
a) ...
b) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
D.h. betroffen sind in erster Linie Fotografen, die gewerblich tätig sind. D.h. auch in der EU darfst Du nach wie vor "privat" Bilder machen, der von Dir verlinkte Artikel heißt nicht ohne Grund "DSGVO und Fotobusiness".

Nichtsdestotrotz ist vor allem die Art und Weise der Einführung der DSVGO für viele kleine und mittelständische gewerbetreibende eine Katastrophe, da selbst bei gutem Willen es einfach für viele nicht möglich ist, zu verstehen was von ihnen verlangt wird. Es fehlt an klaren Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen z.B. schon, wie detailliert Vorgänge beschrieben werden müssen. Aber das betrifft wie gesagt vor allem Gewerbetreibende bzw. Freiberufler, nicht aber privat handelnde Personen.

Für Berufsfotografen (wie für viele anderen Berufsgruppen auch) ist z.B. sehr problematisch, dass es ja auch für in der Vergangenheit erfasste Daten gilt. D.h. wenn z.B. Fotos von Personen anlässlich eines Ereignissen wie Konfirmation/Firmung/Diplomfeiern... gemacht wurden und er nicht die richtige Einwilligung hat, dann muss er die vor dem 25.05.2018 löschen. Einfach nachbestellen ist dann nicht mehr.

Hans

fritzenm 03.04.2018 17:47

Hallo,

habe mir gerade einmal den verlinkten Artikel durchgelesen, komme aber dabei zu einem etwas anderen Verständnis der Sachlage.

Die datenschutzrechtliche Problematik scheint in erster Linie darin zu bestehen, wenn die Möglichkeiten der Datenverknüpfung in einer Bilddatei, bestehend aus der Bildinformation als solcher, von einer erkenn- / identifizierbaren Person und weiteren Daten im Bildanhang (Stichwort: EXIF / IPTC) ausgeschöpft werden, wenn also neben Datum, Uhrzeit auch noch Standortdaten (GPS) und beschreibende Infos (Name, Tätigkeit, ggf. Adressdaten usw.) in die Bilddatei eingepflegt werden, zudem auch noch Autor der Aufnahme, dessen Kontakt- und Adressdaten usw.

Dadurch erreicht eine solche Bilddatei eine Dichte an Daten, die sicherlich nicht ganz unproblematisch ist - zumindest potenziell.

Wie, wo und ob überhaupt hier noch (verschärfte) gesetzliche Regelungen effektiv greifen (können), scheint mir jedoch fraglich. Denn entweder werden auf den Schlag Millionen Digital-Fotografierende potenziell kriminalisiert, wenn sie fortfahren ihre Geräte so, wie bisher, einzusetzten, oder aber die ganze Gesetzesinitiative verwandelt sich in einen zahnlosen Tiger, i.a.W. das Gesetz, das ja durchaus wohl gemeint sein kann, erweist sich in einer Mediengesellschaft, in der die digitale Fotografie und Videografie die bekannten Ausmasse erreicht hat (und ein Abflauen oder ein radikaler Umschwung nicht zu erkennen ist) als anachronistisch, bzw. in seiner Durchsetzung als illusorisch.

MaTiHH 03.04.2018 17:49

Gelöscht werden muss nur auf Verlangen

The Norb 03.04.2018 18:12

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987835)
Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.

Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.

Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar :D

Und: Es wird uns als Fotographen ab Mai betreffen.

Die einzigen, die sich bisher intensiv damit beschäftigt haben, sind die Anwälte.
Zu denen wir hinrennen werden wenn wir ab Mai Kostenbescheide bekommen,
oder die uns direkt Abmahnungen zuschicken werden.
Auf Anwaltsseite ist man perfekt vorbereitet,
die Musterschriftsätze liegen ja in den Kanzleien

Wie sieht es aber aus "Fotographensicht" aus ?
Alles kein Problem ?
Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?

Das ist die Frage zu der ich wissen wollte, wie ihr das "seht"
Viele wissen ja auch überhaupt noch nicht Bescheid,
deswegen hab ich das Thema mal eingestellt :D

M.M. ist das Gesetz - was Fotographie betrifft - "made in Schilda :D

Gerhard55 03.04.2018 18:42

Ich bin beruflich auch durch die neue Verordnung betroffen und überprüfe derzeit meine Datenverarbeitungs-, -speicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Mein derzeitiger Wissensstand:
  • 1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
    2. erweitert und ersetzt das bisher schon vorhandene Bundesdatenschutzgesetz, gilt im gesamten EU-Raum
    3. definiert klare Spielregeln im Gegensatz zum BDSG, sowohl im Vorfeld als auch im Schädigungsfall
    4. Beweislastumkehr im Vergleich zu BDSG: bis jetzt muss der Geschädigte beweisen, dass er geschädigt wurde, ab 25.05.18 muss der Unternehmer beweisen, dass er alles unternommen hat, um einem anderen keinen Schaden zuzufügen.
    5. im Schadensfall drohen hohe Strafen für den Unternehmer

Fortsetzung folgt

The Norb 03.04.2018 18:53

Zitat:

Zitat von Gerhard55 (Beitrag 1987857)
1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen

Das wäre schön, aber ich denke, es betrifft "uns alle"

Zitat:

Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst aber nur, das du noch deine Kinder fotographieren darfst,
und die Bilder dann privat in ein Album kleben.

Das Veröffentlichen eines Fotos wie "verkaufsoffener Samstag in der Stadt"
in Social Media Netzwerken ist dadurch schon nicht mehr abgedeckt
und wird swiw dann schon mit Bußgeld "geahndet" :D

MaTiHH 03.04.2018 19:23

Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.

matti62 03.04.2018 19:35

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987864)
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.

so sehe ich es auch...

mekbat 03.04.2018 19:46

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987864)
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.

Vielleicht doch?


Zitat:

Zitat von Gerhard55 (Beitrag 1987857)
... Mein derzeitiger Wissensstand:
  • 1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
    ...

Fortsetzung folgt

Artikel 4 Nummer 7 - hat einen anderen Wesensgehalt!

Auszugsweise:

"Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;
sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
- Ende Auszug -

Damit sind eindeutig natürliche Personen verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung.
Eine Unterscheidung von gewerblich oder nicht, wird hier ausgeschlossen,
da jede Person und/oder Unternehmen für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich gemacht werden kann und hierüber rechenschaftsplichtig ist.

Bedauerlicher Weise wurde auch bei dieser VO wieder auf die Auslegung von Richtern und Anwälten gesetzt,
so das diese Verordnung nicht dem entspricht, was man begreifbar und gleichzeitig transparent nennen kann.

MaTiHH 03.04.2018 19:53

Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.

matti62 03.04.2018 20:42

additiv muss der Betroffene die Möglichkeit bekommen auf alle von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten "zugreifen" zu können. Er hat das Recht diese löschen zu lassen oder ändern zu lassen.

Ein Bild speichert Exifs. Personenbezogene Daten im Bild wären? Die Sozialdaten? Die Adressdaten? Das Hochzeitskleid?

ha_ru 03.04.2018 20:49

Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans

dey 03.04.2018 21:06

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987847)
Alles kein Problem ?

Vor dem ersten Präzedenzfall rege ich mich nicht auf.
Zitat:

Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?
Wozu?
Es geht doch gar nicht um uns! Sondern um die Hemmungloshandydraufhalter-und-Onlinesteller.
Denn da sehe ich auch berechtigten Bedarf.

whz 03.04.2018 22:12

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987847)
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar :D

Falsch, eine EU Verordnung ist in jedem Mitgliedsland unmittelbar anwendbares Recht. Was Du meinst, nennt sich EU Richtlinie (zB Arbeitszeitrichtlinie).

Im übrigen kann ich mich nur den anderen anschließen: der Ausnahmetatbestand regelt es klar und eindeutig: für Hobbyfotografen nicht anwendbar. Punkt. Wer es anders sieht, hat möglicherweise andere Interessen...;)

The Norb 03.04.2018 23:10

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1987879)
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans


Ja gut,

diesen Abschnitt 2 hattee ich ja auch "zitiert" auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole

Zitat:

Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst doch:

Deine Famile darfst du noch fotographieren.
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr.
D.h. - Moment - für ausschließlich persönliche Zwecke schon,
also du darfst das Bild in dein Fotoalbum kleben.

Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
verlässt du diesen engen Bereicht und bist ja "öffentlich".

So etwas könnte man in Zukuft also nicht mehr machen
Bzw. um Umkehrschluss: Wir sind alle von der neuen Regelung betroffen


Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987873)
Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben.


"Die Botschaft hör ich schon", aber wie Goethe schon schrieb:
Mir fehlt im Moment ein wenig der Glaube :D

Ich finde nichts, wo man das "herauslesen" könnte,
und bei etlichen Fotographen in meinem Umfeld gibt es aktuell wirklich grosse
Besorgnis

TONI_B 04.04.2018 06:13

Ein Profifotograf wird sich auf jeden Fall daran halten müssen, da er ja personenbezogene Daten (Name, Adresse usw.) speichert und eventuell sogar online stellt - egal, ob in einem passwortgeschützen Bereich, wo man sich seine eigenen Bilder (zB. Portraits) anschauen und auch downloaden kann, oder öffentlich.

Nur ich als Privatperson speichere zusätzlich zu den Fotos keine personenbezogene Daten. Daher ist die DSGVO hier nicht anzuwenden!

Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.

Mich trifft es im Schulbereich massiv: da ist noch immer nicht klar, ob und welcher Form Schülerdaten (zB. Noten) gespeichert werden dürfen...:roll:

meshua 04.04.2018 07:05

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987873)
Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.

Ich sehe es ähnlich - der Artikel ist vielmehr klassischer FUD - oder wie schon die alten römischen Herrschaften wussten: "Keep the People busy!"

Einfach mal den Ball flach halten und sich zivilisiert benehmen...:cool:

Grüße, meshua

dey 04.04.2018 08:04

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987900)
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr..
...
Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,

Und das finde ich grundsätzlich erst mal OK. Dieser fotografische TimeLine-Unfug ist freiwillige Permanentüberwachung kostenlos für den Staat.
Und es ist ein tatsächliches digitales Problem, dass mehr nutzbare Bilder aus dem öffentlichen Raum entstehen und verfügbar gemacht werden, die durch Privatpersonen erzeugt werden, als durch Behörden.
Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1987910)
Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.

Hier bin ich als "Vereinsfotograf" auch mal gespannt, wie das weiter läuft.
Gar nicht mal wirkliche rechtliche Probleme, sondern die totale Verunsicherung, ob überhaupt noch Bilder zu Onlineartikeln gestellt werden (dürfen).
Die Diskussion hier ist schon in vollem Gange. Aktuell werden die Bilder als kleine 800x600-Bildchen per jpg-show zur Verfügung gestellt (hält den Normalo ja uach vom Bildklau ab).
Die guten 4MP-Bilder stelle ich privat per Dropbox zur Verfügung. Eine sinnvolle Vereilung erweist sich als schwierig. Mal schauen, wo das hingeht.

ha_ru 04.04.2018 08:05

Hallo,

@Norb: durch die Wiederholung wird es nicht richtiger. persönliche Zwecke kann eine Veröffentlichung auf deinem Facebookaccount, Instagramm, Flickr oder auch ein Reiseblog sein. Grnezwertig wird es, wenn Du mit deine Seiet/Blog auch Werbeeinnahmen z.B. durch Google Ads generierst.

Der verlinkte Artikel ist in Photopresse erschienen, einer Zeitschrift die meines Wissens sich an Berufsfotografen richtet. Wenn man sie jetzt einfach so verlinkt ist sie aus dem Zusammenhang gerissen. Geschieht oft mit Informationen in den neuen Medien und die werden dann unreflektiert verbreitet und erzeugen ein falsches Bild.

Für Vereine, Schulen etc. ist die DSGVO einerseits ärgerlich, anderseits ist wurde aber gerade da oft ziemlich sorglos mit personenbezogenen Daten umgegangen. Im Vereinsbereich ist es, solange man keinen Datenschutzbeauftragten braucht relativ einfach zu regeln, Schulen könnten von den jeweiligen Ministerien unterstützt werden, indem sie Musterdokumentationen bekommen. Ich fürchte, das wurde verschlafen.

Ich ärgere mich gerade relativ oft, dass es in zu sein scheint auf den Staat, die EU die Bürokratie, die Politik zu schimpfen und diese als unfähig darzustellen. Das ist im Einzelfall ja auch so, insbesondere ist vieles nicht ganz in Ruhe durchdacht, aber insgesamt denke ich können wir nicht von einem Staatsversagen reden, im Gegenteil, unser Staat funktioniert in meinen Augen sehr gut und auch die EU bringt mehr Vorteile als Nachteile. Selbst die Mehrheit der Briten scheint das langsam zu begreifen.

Hans

mekbat 04.04.2018 08:40

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1987879)
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst ..., der von mir zitierten Artikel 2 ... "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans

Hallo in die Runde

Ganz ohne Beachtung der Stellung der Paragraphen habe ich es nicht erwähnt.
Aber das Thema würde allein über die Auslegung

" Art 2 II c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,"
sowie
" Art 5 I a)
(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);"

den Rahmen hier sprengen.

mekbat 04.04.2018 08:47

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1987923)
Hallo,

... Das ist im Einzelfall ja auch so, insbesondere ist vieles nicht ganz in Ruhe durchdacht, aber insgesamt denke ich können wir nicht von einem Staatsversagen reden, im Gegenteil, unser Staat funktioniert in meinen Augen sehr gut und auch die EU bringt mehr Vorteile als Nachteile. Selbst die Mehrheit der Briten scheint das langsam zu begreifen.

Hans

Wenn man nicht wirklich ausschließen kann, das die Wahlen von anderen direkt beeinflusst wurden, ist eine konsequentere Durchsetzung des Datenschutzes schon erstrebenswert.

Pedi 04.04.2018 08:49

Die DGSVO hat vieles aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz übernommen. Auch früher durfte ich Einzelpersonen nicht ohne deren Einverständnis fotografieren. Aber Menschen vor einem Denkmal darf ich fotografieren. Dss ist weiterhin durch die Panoramafreiheit gedeckt.

Aber ja, neu ist, die Strafen bei Verstößen sind wesentlich höher. Das mag ein Grund sein warum sich viele über die neuen Gesetze (DGSVO und BDSGneu) aufregen.

Auch muss ich (Vereinigung, Verein, Unternehmen) jetzt eine Risikobewertung für meine Datensammlungen, auch auf dem Papier, erstellen.

Wichtig ist auch für viele, wenn ich eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben habe, kann ich diese auch wieder wiederrufen. Das gilt aber nur für die Daten die ohne rechtliche Grundlage erhoben werden.
Unser Verein darf für Vereinszwecke die Daten verwenden.

Ich finde es in Ordnung, dass der Wildwuchs eingedämmt wird. Es ist halt nicht alles in unserer Gesellschaft erlaubt. Ich als Indvidium habe auch meine Rechte.

Viele Grüße
Petra

Gerhard55 04.04.2018 08:54

Liebe Leute, lasst, die Kirche beim Dorf. Viele Fragen lassen sich durch Lesen des Verordnungstextes schon erledigen. Ich zitiere mal auszugsweise (die Unterziffern sind bei copy and paste verschwunden):

Artikel 1 Gegenstand und Ziele:
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Artikel 2 Sachlicher Anwendungsbereich Abs. 1:
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Artikel 4 Begriffsbestimmungen:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

Damit wird doch schon einiges klar, oder? Fortsetzung folgt!

Gerhard55 04.04.2018 09:03

Wen's interessiert:

Über diesen Link ist der Gesamttext der DS-GVO inclusive Erwägungsgründen und der Gesamttext des BDSG (neu) zu erreichen. Viel Spaß beim Durcharbeiten!

https://dsgvo-gesetz.de/

ha_ru 04.04.2018 09:54

Zitat:

Zitat von Pedi (Beitrag 1987933)
Aber ja, neu ist, die Strafen bei Verstößen sind wesentlich höher. Das mag ein Grund sein warum sich viele über die neuen Gesetze (DGSVO und BDSGneu) aufregen.

Viele Grüße
Petra

Hallo,

das mit dem teurer stimmt nicht in jedem Fall. Es ist jetzt größenabhängig indiziert.

Zitat:

„Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden Geldbußen von bis zu 10.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 Prozent seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist“.
Mein kleiner Sportverein macht mit Getränkeverkauf an Mitglieder 5.000 € Umsatz -> es droht eines Strafe von maximal 100 € - huch :crazy: Da bin ich aber beunruhigt.

Hans

Jan 04.04.2018 10:17

Hallo Hans,

über die Regelung zu den Strafen war ich schon gestolpert, Du interpretierst es als max. 10.000.000 EUR, aber nie mehr als 2% des Jahresumsatzes, aber es steht dort ausdrücklich "je nachdem, welcher der Beträge höher ist".

D.h. "Deinem" Verein droht eine Strafe von max. 10 Millionen €, da steht bei mir aber ein gang großes HUCH.

Zum Trost, wenn Dein Getränkeumsatz 1/2 Milliarde € nicht überschreitet, bleibt es auch bei der Obergrenze von 10 Mio. €

Jan

Dat Ei 04.04.2018 10:33

Moin, moin,

m.W. sind es nicht 2%, sondern bis zu 4% des Jahresumsatzes, die als Strafe verhängt werden können. Absolut sind zudem 20 Mio. Euro im Spiel.

Zitat:

(6) Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 werden im Einklang mit Absatz 2 des vorliegenden Artikels Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Was noch viel spannender ist, ist die Selbstanzeigepflicht. Verstößt ein Unternehmen zukünftig gegen eine Bestimmung, sei es durch einen technischen Fehler, sei es durch unzureichende Maßnahmen, und hat Kenntnis davon, dann ist es verpflichtet, diesen Verstoß zu melden.


Dat Ei

Jan 04.04.2018 10:37

nicht nur 10 Mio., sondern 20 Mio € :shock:
Ich stelle sofort den Saft-Verkauf ein.

Jan

ha_ru 04.04.2018 10:44

O.k. bin jetzt selbst in die Schnellschußfalle gelaufen. Ich würde aber wetten, dass die 2% / 4% als Richtschnur genommen werden.

Vieles aus der DSGVO davon gab es schon vorher im BDSG, hat nur kaum einer gewusst. So z.B. auch die Anzeige- / Informationspflicht in § 42a BDSG seit 2009.

Könnt gerne in der Hysterie weitermachen, ich halte mich ab jetzt zurück.

Hans

Dat Ei 04.04.2018 10:51

Moin Hans,

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1987969)
Könnt gerne in der Hysterie weitermachen, ich halte mich ab jetzt zurück.

was ist daran Hysterie, wenn man die Zahlen gerade rückt und den entsprechenden Passus zitiert?

Ich befürchte, dass mal wieder eine Welle wie zu den Zeiten entsteht, als man in Masse wegen dem Impressum abmahnte, und es unterm Strich mehr Firmen treffen wird, die eigentlich nicht im Fokus standen, als die, die mal wirklich auf den Topf gesetzt hören.


Dat Ei

The Norb 04.04.2018 13:28

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1987971)

Ich befürchte, dass mal wieder eine Welle wie zu den Zeiten entsteht, als man in Masse wegen dem Impressum abmahnte, und es unterm Strich mehr Firmen treffen wird, die eigentlich nicht im Fokus standen, als die, die mal wirklich auf den Topf gesetzt hören.


Dat Ei


Ja - das ist genau das Problem !

Das der Fingerdruck auf den Auslöser einer Digitalkamera beireits als
"Datenspeicherung im Sinne der DSGVO" verstanden wird, und es sich
wenn auch nur die Katze deiner Nachbarin durchs Bild läuft, um "einer
Person direkt zuordnenbare Daten" handelt, ist für den Bereich der
Fotographie zumindest in dieser bußgeldbewehrten Form neu.

Und - auch da wiederhole ich mich jetzt: In den Anwaltskanzleien liegen
die Musterschreiben schon in den Schubladen, und viele meiner Foto-
kollegen sehen sich mit ihrer Kameraausrüstung hier schon beim Pfand-
leiher stehen um Bußgelder und diese Anwälte bezahlen zu können.

Die einzigen, die sich schon richtig auf die DSGVO vorbereitet haben,
sind die Abmahn- und Rechtsawälte. Bei Fotographen rückt das Thema
erst in den letzten Tagen etwas "in den Focus" - und die Fotographen
die ich kenne wollen auf jeden Fall weiter Fotos machen - that's all ! :D

Und vielleicht mal nen neues Objetiv kaufen - statt das Geld zum Anwalt
zu schleppen. Die Anwälte legen ab Mai dann los, und sind doch ganz klar
die Gewinner - egal wie man es betrachtet. Mit EU-Feindlichkeit oder
"Regierungs-Bashing" hat diese Einschätzung ja absolut nichts zu tun.


Und wo wir Fotographen bleiben, versuche ich gerade rauszukriegen :D
Und viel andere wüssten das auch gern - die Unsicherheit ist da einfach
im Momentsehr gross - und vielleicht können wir da zusammen ja etwas
schlauer werden :D

MaTiHH 04.04.2018 13:35

Nochmal: das ist Nonsens. Wenn dir der Sachverstand fehlt, wirst du schon glauben müssen. insbesondere wenn allle Fachleute hier das gleiche äußern.

@Dat Ei: die 4% und 20 mio sind der falsche abartigen, da geht es nicht um Verstöße gegen die Richtlinie sondern Verstöße/Ignorieren der Naweisungen der Aufsichtsbehörde.

The Norb 04.04.2018 13:46

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987995)
Nochmal: das ist Nonsens. Wenn dir der Sachverstand fehlt, wirst du schon glauben müssen.

Also wenn man das jetzt noch mit ein bischen "Substanz" untermauern könnte,
würde mir das mit dem "Glauben" sicher leichter fallen :D

Und wenn ich hier etwas beschreibe, was wirklich sehr viele und durchaus auch
erfahrene Fotographen aktuell befürchen, ist das ja kein "Nonsens"

Sondern einfach einfach eine Beschreibung der derzeitigen Lage, in der viele
denken "jetzt nehmen sie uns das bischen Fotographieren auch noch weg".
Und Angst haben, das sie mit 50 ihre Kameraausrüstungen dann endgültig
verkaufen müssen, um mit dem Geld noch die Anwälte bezahlen zu können.

So sieht es nun mal aus - also wenn du da "was Schlaues" zu schreiben kannst:
Schreib' es - "You're Welcome" :D

Jan 04.04.2018 13:47

Nein, es hängt davon ab, gegen welche Bestimmungen verstoßen wird:
https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/

Wobei jeder Saft-Verkaufs-Verein pleite sein wird, der 5000 EUR Umsatz macht, wenn auch nur 1 Mio. € Geldbuße zahlen muss.

Jan

Itscha 04.04.2018 14:00

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987997)
Und wenn ich hier etwas beschreibe, was wirklich sehr viele und durchaus auch
erfahrene Fotographen aktuell befürchen, ist das ja kein "Nonsens"

Vielleicht nicht "Nonsens", aber durch überinterpretierst auch nach meiner Ansicht sehr deutlich.

The Norb 04.04.2018 14:10

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1988005)
Vielleicht nicht "Nonsens", aber durch überinterpretierst auch nach meiner Ansicht sehr deutlich.

Gut - also dann ist die Befürchtung, die gerade im Raum steht ja nun
deutlich geworden. Und das befürchten gerade sehr viele Fotographen
hier in meinem Umfeld - genau so - oder sogar noch schlimmer.

Wenn jetzt noch klar werden könnte "warum das alles nicht so ist"
wären bei vielen Leuten viele Sorgen um ihre Kameraausrüstung kleiner.

Aber vielleicht kriegen wir das ja auf den nächsten Seiten hin,
genau darum geht es hier ja auch :D

dey 04.04.2018 14:12

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987997)
So sieht es nun mal aus - also wenn du da "was Schlaues" zu schreiben kannst:
Schreib' es - "You're Welcome" :D

Dann fang mal an. Außer deiner unbelegten Interpretation mit Verweisen auf die Sorgen weiterer Unbekannter hast du den Erklärungen deiner Mitforenten GAR NIX entgegenzuhalten.

Was ist das Ziel deiner Panikmache? Bist du Pfandleiher?

MaTiHH 04.04.2018 14:15

Nein, du befeuerst das Befürchten durch unqualifiziertes und unsubstanzielles Schwarzmalen und erzeugst eine Spirale.

Das Unternehmen, das ich leite, berät Kunden bei der Umsetzung dieser Verordnung. Das, was du herauslesen möchtest, steht da schlicht nicht drin. Substanzielle kann man gegen etwas derart unstubsttanzielles nicht argumentieren, sorry.


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