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mekbat 03.04.2018 19:46

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987864)
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.

Vielleicht doch?


Zitat:

Zitat von Gerhard55 (Beitrag 1987857)
... Mein derzeitiger Wissensstand:
  • 1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
    ...

Fortsetzung folgt

Artikel 4 Nummer 7 - hat einen anderen Wesensgehalt!

Auszugsweise:

"Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;
sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
- Ende Auszug -

Damit sind eindeutig natürliche Personen verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung.
Eine Unterscheidung von gewerblich oder nicht, wird hier ausgeschlossen,
da jede Person und/oder Unternehmen für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich gemacht werden kann und hierüber rechenschaftsplichtig ist.

Bedauerlicher Weise wurde auch bei dieser VO wieder auf die Auslegung von Richtern und Anwälten gesetzt,
so das diese Verordnung nicht dem entspricht, was man begreifbar und gleichzeitig transparent nennen kann.

MaTiHH 03.04.2018 19:53

Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.

matti62 03.04.2018 20:42

additiv muss der Betroffene die Möglichkeit bekommen auf alle von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten "zugreifen" zu können. Er hat das Recht diese löschen zu lassen oder ändern zu lassen.

Ein Bild speichert Exifs. Personenbezogene Daten im Bild wären? Die Sozialdaten? Die Adressdaten? Das Hochzeitskleid?

ha_ru 03.04.2018 20:49

Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans

dey 03.04.2018 21:06

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987847)
Alles kein Problem ?

Vor dem ersten Präzedenzfall rege ich mich nicht auf.
Zitat:

Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?
Wozu?
Es geht doch gar nicht um uns! Sondern um die Hemmungloshandydraufhalter-und-Onlinesteller.
Denn da sehe ich auch berechtigten Bedarf.

whz 03.04.2018 22:12

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987847)
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar :D

Falsch, eine EU Verordnung ist in jedem Mitgliedsland unmittelbar anwendbares Recht. Was Du meinst, nennt sich EU Richtlinie (zB Arbeitszeitrichtlinie).

Im übrigen kann ich mich nur den anderen anschließen: der Ausnahmetatbestand regelt es klar und eindeutig: für Hobbyfotografen nicht anwendbar. Punkt. Wer es anders sieht, hat möglicherweise andere Interessen...;)

The Norb 03.04.2018 23:10

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1987879)
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans


Ja gut,

diesen Abschnitt 2 hattee ich ja auch "zitiert" auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole

Zitat:

Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst doch:

Deine Famile darfst du noch fotographieren.
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr.
D.h. - Moment - für ausschließlich persönliche Zwecke schon,
also du darfst das Bild in dein Fotoalbum kleben.

Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
verlässt du diesen engen Bereicht und bist ja "öffentlich".

So etwas könnte man in Zukuft also nicht mehr machen
Bzw. um Umkehrschluss: Wir sind alle von der neuen Regelung betroffen


Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987873)
Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben.


"Die Botschaft hör ich schon", aber wie Goethe schon schrieb:
Mir fehlt im Moment ein wenig der Glaube :D

Ich finde nichts, wo man das "herauslesen" könnte,
und bei etlichen Fotographen in meinem Umfeld gibt es aktuell wirklich grosse
Besorgnis

TONI_B 04.04.2018 06:13

Ein Profifotograf wird sich auf jeden Fall daran halten müssen, da er ja personenbezogene Daten (Name, Adresse usw.) speichert und eventuell sogar online stellt - egal, ob in einem passwortgeschützen Bereich, wo man sich seine eigenen Bilder (zB. Portraits) anschauen und auch downloaden kann, oder öffentlich.

Nur ich als Privatperson speichere zusätzlich zu den Fotos keine personenbezogene Daten. Daher ist die DSGVO hier nicht anzuwenden!

Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.

Mich trifft es im Schulbereich massiv: da ist noch immer nicht klar, ob und welcher Form Schülerdaten (zB. Noten) gespeichert werden dürfen...:roll:

meshua 04.04.2018 07:05

Zitat:

Zitat von MaTiHH (Beitrag 1987873)
Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.

Ich sehe es ähnlich - der Artikel ist vielmehr klassischer FUD - oder wie schon die alten römischen Herrschaften wussten: "Keep the People busy!"

Einfach mal den Ball flach halten und sich zivilisiert benehmen...:cool:

Grüße, meshua

dey 04.04.2018 08:04

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1987900)
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr..
...
Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,

Und das finde ich grundsätzlich erst mal OK. Dieser fotografische TimeLine-Unfug ist freiwillige Permanentüberwachung kostenlos für den Staat.
Und es ist ein tatsächliches digitales Problem, dass mehr nutzbare Bilder aus dem öffentlichen Raum entstehen und verfügbar gemacht werden, die durch Privatpersonen erzeugt werden, als durch Behörden.
Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1987910)
Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.

Hier bin ich als "Vereinsfotograf" auch mal gespannt, wie das weiter läuft.
Gar nicht mal wirkliche rechtliche Probleme, sondern die totale Verunsicherung, ob überhaupt noch Bilder zu Onlineartikeln gestellt werden (dürfen).
Die Diskussion hier ist schon in vollem Gange. Aktuell werden die Bilder als kleine 800x600-Bildchen per jpg-show zur Verfügung gestellt (hält den Normalo ja uach vom Bildklau ab).
Die guten 4MP-Bilder stelle ich privat per Dropbox zur Verfügung. Eine sinnvolle Vereilung erweist sich als schwierig. Mal schauen, wo das hingeht.


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