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felix181 25.04.2018 13:25

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991441)

Komm lass stecken - alles gut :D

Ganz ehrlich: hast Du die DSGVO schon durchgelesen?

ha_ru 25.04.2018 13:36

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991441)
Okay, aber das löst das Problem mit dem Fotographieren nicht,
sobald andere Leute mit "ins Bild rutschen".

An dem Problem hat sich für Hobbyfotografen die DSVGO nichts geändert, da sie für die ja nicht gilt. Die Besprechung hier gilt immer noch.

Hans

ha_ru 25.04.2018 13:39

Zitat:

Zitat von Traumtraegerin (Beitrag 1991442)
Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.

Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;)

Sorry, aber Patientendaten haben in Whatsapp und ähnlichen Diensten auch nichts verloren.

Hans

HaPeKa 25.04.2018 13:44

Würde mich jedoch nicht erstaunen, wenn wir als Privatpersonen dennoch davon betroffen wären.
Zitat:

2) Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.

3) Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Kann durchaus sein, dass sich "Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter" weigern werden, aufgrund von Abschnitt 3) uns unsere Freiheiten aus Abschnitt 2) zu gewähren.

Sollte Facebook verhindern, dass ich ein persönliches, familiäres Foto posten kann, weil darauf zu viele andere Personen erkennbar sind, dann werde ich das wohl akzeptieren müssen.

Die Praxis wird zeigen, wie heiss die Suppe ausgelöffelt wird ...

Dat Ei 25.04.2018 13:48

Zitat:

Zitat von Traumtraegerin (Beitrag 1991442)
Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.

Diese Beschäftigungsmaßnahme ist nicht neu, sondern besteht bereits seit knapp 2 Jahren. Ab 25.5. ist sie verbindlich.

Zitat:

Zitat von Traumtraegerin (Beitrag 1991442)
Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;)

Nein, es ist genau dieser fahrlässige Umgang mit personenbezogenen Daten, der eine schärfere Regulierung erforderlich macht. Und nur weil es auch andere Probleme gibt, soll man sich um dieses Problems nicht mehr kümmern?


Dat Ei

felix181 25.04.2018 14:09

Die Diskussion hier könnte z.B.: in einem Autoforum vor Jahren zur Einführung des Wochenendfahrverbots so abgelaufen sein:

A: Jetzt kommt das Wochenendfahrverbot. Jetzt muss ich mit meiner Familie jedes Wochenende in der Stadt verbringen anstatt unsere geliebten Landausflüge zu machen. Das ist eine riesengrosse Gemeinheit.

B: Nein, keine Sorge. Das gilt nur für LKWs...

A: Dadurch wird meine Freiheit drastisch eingeschränkt und der Wert meines PKWs fällt natürlich auch - da hat die Politik wieder einmal geschlafen.

C: Wie schon erwähnt gilt das Verbot nur für LKWs.

A: Werden wir in Zukunft nicht mehr diskutieren wohin wir am Wochenende fahren, sondern nur mehr wie wir die Strafen bezahlen können?

B: Fährst Du einen LKW?

A: So wird die automobile Errrungenschaft der Menschheit einfach per Gesetz umgebracht!

C: Ja, das ist echt bitter für Dich und Deinen PKW - für andere Mitleser: es gilt trotzdem nur für LKWs ;)

HaPeKa 25.04.2018 14:33

und ich wäre trotzdem davon betroffen, weil am Montag morgen gibt's keine frische Milch im Supermarkt ... es sei denn, ich hol sie mir am Wochenende mit meinem PKW :D

ha_ru 25.04.2018 14:36

Hallo Felix und HaPeKa,

das war spitze :top:

Hans

The Norb 25.04.2018 15:44

Jau - ab 25. Mai geht das Humor Level in der Fotoszene bestimmt noch mal
richtig nach oben :D


Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1991453)
Nein, es ist genau dieser fahrlässige Umgang mit personenbezogenen Daten, der eine schärfere Regulierung erforderlich macht.

Dat Ei

Hast du mal überlegt, was die DSGVO zum Beispiel für nichtkommerzielle Online-Forenbetreiber
nach sich zieht ?
Vielleicht hast du dann endlich die "erforderliche schärfere Regulierung",
nur kannst du vllt deine Meinug dazu bald nirgendwo mehr posten.



Zitat:

Zitat von Traumtraegerin (Beitrag 1991442)

Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.

Ich wollte ja ganz gern das Thema auf "DSGVO aus Sicht der Fotographie" eng halten,
aber kurz noch dazu: Kennst du "den hier" ?

Musterbrief eines Kunden an eine Firma - also ich glaube als kleiner Mittelständler
kriegst du mit sowas echte Probleme - zumindest wenn der 3. oder 5. davon im
Briefkasten liegt.

Dann wird aus "Deutschland halb 10 - Land der lila Pause" ab Mai "Deutschland -
krieg ich heute um 11 noch nen Termin beim Anwalt ?" Du kannst den link ja mal
deiner Physiotherapeutin schicken, und ihr danach vieleicht aufhelfen wenn sie
nach dem Lesen ohnmächtig vom Stuhl gesackt ist :D


Zitat:

Der DSGVO-Albtraum-Brief:

Sehr geehrte Frau X, Sehr geehrter Herr Y,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragte / Datenschutzverantwortliche für Ihr Unternehmen. Als Kunde von Ihnen bitte ich um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Ich habe Sorge, dass die Informationsverarbeitungspraktiken Ihres Unternehmens meine persönlichen Daten einem ungebührlichen Risiko aussetzen......

https://www.linkedin.com/pulse/der-d...-roman-abashin


Okay - und jetzt vllt. wieder ein bischen zurück zum Thema "DSGVO und Fotographie" :D

Dat Ei 25.04.2018 16:11

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991464)
Hast du mal überlegt, was die DSGVO zum Beispiel für nichtkommerzielle Online-Forenbetreiber nach sich zieht ?
Vielleicht hast du dann endlich die "erforderliche schärfere Regulierung",
nur kannst du vllt deine Meinug dazu bald nirgendwo mehr posten.

Na was denn?!? Foren garantieren Dir doch nicht Deine Meinungsfreiheit! Ebenso beschneiden sie Dir nicht Deine Meinungsfreiheit. Versuch hier mal eine politische Diskussion zu führen! Foren unterliegen u.a. dem Regelwerk des Betreibers, der Dir vorgibt, in welchem Rahmen und in welcher Form Deine Meinungsäußerung toleriert und akzeptiert wird und in welcher nicht. Meinungsfreiheit heißt nicht, dass Du sie überall und in jedem Kontext äußern darfst.

Zudem: der beste Datenschutz besteht darin, das Sammeln von Daten zu vermeiden, insbesondere wenn sie für den eigentlichen Betrieb nicht notwendig sind. Das gilt auch für Foren.


Dat Ei


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