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tempus fugit 12.08.2018 16:38

Alle Menschen sind gleich, manche mehr, manche weniger
 
Person A filmt und streamt live aus seiner Stadt S über den Alltag.

Nun kommt eine reiche berühmte Person C welche mit ihrer Clownsmusik Geld verdient und dadurch weltweit bekannt ist.

Person C fängt nun in der Stadt S an sein Konzert abzuspielen, sodass der Lärm auch außerhalb des umfriedeten Grundstückes der Geldmacherei alle anderen stört.

Nun wird Person A angeprangert, weil es urheberrechtlich geschützten Krach verbreitet und bekommt Schadensersatzansprüche ausgehändigt.

Man wirft Person A vor, dass sie Ihren Stream nicht stumm geschaltet hat.

Für wen ist unser Recht ausgelegt?

Müssen die Armen schweigen, während die Clowns Krach machen?

chefboss 13.08.2018 19:12

Schallwellen sind doch ebenso schützbar wie elektromagnetische :cool:

Ellersiek 13.08.2018 19:44

Zitat:

Zitat von tempus fugit (Beitrag 2013044)
Person A filmt und streamt live aus seiner Stadt S über den Alltag...

Klingt irgendwie harmlos. Nett formuliert.

Liegt aber nicht eventuell da schon das Problem?
War da nicht mal was mit Rundfunklizenzen und Twitch?
Man kann eben nicht alles einfach so ins Netz stellen.
Nur weil es technisch geht, ist es noch nicht unbedingt rechtlich okay.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Solange Person C nicht da war, fehlte der Kläger.
Jetzt ist er da und dann kommt auch der Richter.

Gruß
Ralf

Irmi 13.08.2018 21:34

Der Fall erinnert mich an einen Fall mit YouTube-Video.
Es wurde zuhause ein lustiges Handyvideo von Hund oder Katze gemacht und online gestellt.
Im Hintergrund lief der Fernseher mit Film oder Musik, weiß nicht mehr genau.
Da gab es doch auch Abmahnungen und Forderungen.

tempus fugit 13.08.2018 23:02

Ja klar, klingt logisch.
Jemand der nach Katz und Maus sucht will unbedingt ein Geräusch X, welches im Hintergrund lief, finden und sich an diesem ergötzen...

Sowas kann es nur in Deutschland gegeben haben.
Wenn das Video über Hund und Katz zusammen in einer Mikrowelle geht dann könnte es aber auch aus den USA stammen.

Wieso zählt hier nicht der Grundsatz, dass es auch objektiv gesehen ein Dritter so beurteilen muss?

Es ist doch ein Schmarrn, dass Richter urteilen:
"Jaja aber Sie haben das Katzenvideo nur deswegen hochgeladen, weil im Hintergrund genau dies und jenes zu hören war. Daher Tod durch den Strang!"

deranonyme 14.08.2018 09:46

Zitat:

Zitat von tempus fugit (Beitrag 2013368)
Wieso zählt hier nicht der Grundsatz, dass es auch objektiv gesehen ein Dritter so beurteilen muss?

Das könnte daran liegen das bei Gesetzgebungsverfahren inzwischen weniger Fachleute als Interessenvertreter, besser bekannt als Lobbyisten, beteiligt sind. Deshalb sind immer mehr Gesetzestexte uneindeutig und schwer zu lesen. Das Ziel der Interessenvertreter ist wiederum entweder klar zu erkennen oder so gut versteckt das es ein findiger Anwalt dem erstaunten Betroffenen erst unter die Nase reiben muss damit er seinen "Fehler" erkennt. Wenn bekannte Politiker äußern dass die Gerichte entscheiden werden wie ein Gesetzestext zu lesen ist, dann spricht das nicht für die Qualität der Texte die eben die Politiker (mit)beschlossen haben.


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