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- DSGVO - Recht am eigenen Bild (schützt vor Veröffentlichung generell) - dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Schutz vor ungewolltem Fotografiert werden) nicht vermischen. Beim Letztgenannten hilft viel sich zu fragen, ob man in einer speziellen Situation selbst akzeptieren würde, dass ein Foto davon existiert. Hier kurz angerissen Click Da gibt es eindeutige Szenen (Wildpinkler, Fremdküsser...) und weniger eindeutige , zumal es ja auch auf den Zusammenhang ankommt (Berufskraftfahrer mit geschlossenen Augen, der zufällig aber erkennbar auf dem Bild ist, blinzeln oder schlafen...). Hans |
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Schwierig. |
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Und gute Fotografie kann so viel sein. Manchmal auch der komische, etwas kompromittierende Moment. Hans |
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https://www.spiegel.de/netzwelt/netz...7-87a122f2703b |
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