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About Schmidt 03.04.2010 11:49

Fotorecht für Fotografen - wird fortgesetzt
 
Hier findet man eine PDF Datei zum Thema Fotorecht für Fotografen.

Entscheidung des OLG Brandenburg

Zooliste


Gruß Wolfgang

Falls noch jemand Links zu vertrauenswürdigen Quellen hat, sende man mir diese bitte per PN. Ich baue sie dann hier ein und sage schon mal danke.

trissi 03.04.2010 12:19

Muß man als Fotograf heutzutage ein abgeschlossenes Jurastudium nachweisen? Das ist ja die Härte 89 Seiten, mal ehrlich, wer hat denn Lust sich das ganze durchzulesen?

Pollux58 03.04.2010 12:30

Hallo Wolfgang,

Danke für den Link.

@Trissi,

natürlich sollte man wissen was erlaubt ist und wo eventuell Stolpersteine liegen.


Einen Gruß, Maik

uwe1955 03.04.2010 12:30

Zitat:

Zitat von trissi (Beitrag 997599)
Muß man als Fotograf heutzutage ein abgeschlossenes Jurastudium nachweisen?

Danach sieht es wohl leider so aus.
Zumindest haben die Leute, die dann die Abmahnungen verschicken, ein Jurastudium absolviert.

Denke mal, dass das Nachlesen im Endeffekt wesentlich billiger kommt.

binbald 03.04.2010 13:44

Zitat:

Zitat von trissi (Beitrag 997599)
Muß man als Fotograf heutzutage ein abgeschlossenes Jurastudium nachweisen?

Nein. Ich sag ja immer: Wenn Du Dir bewusst bist, dass Du als Fotograf für viele zunächst einmal Störenfried bist, vermeidest Du schon viel Ärger - weil Du Deine Herangehensweise anpasst. Und vieles von dem im Link Geschriebenen bezieht sich ja auch auf Veröffentlichung bzw. Vermarktung, was für die meisten von uns zunächst einmal irrelevant ist. Hast Du so etwas allerdings vor, dann musst Du Dich damit auseinandersetzen - wie jeder andere selbstständig Verdienende auch.

Shooty 03.04.2010 13:55

Danke für den Link

Die neuste "Folge" von Blende 8 befasst sich auch mit diesem Thema und ist überproportional länger als die anderen ... ^^

Folge 20

Mittlerweile ist es gut zu wissen was man darf und nicht darf ....
Natürlich gillt der gesunde Menschenverstand IMMER ;)

Dicker Daumen 10.04.2010 17:33

Heikle Sache: FOTORECHTE des Fotografen
 
Vorab: Ich war mir unsicher, in welche Rubrik ich dieses Thema stellen sollte.
Meine Bitte an die Admins: Gegebenfalls verschieben. – Danke.

- - -
Heiß u. oftmals kontrovers diskutiert wird das Thema Foto-Recht.
Gerade das sog. Panorama-Recht wird gerne dermaßen verwirrend interpretiert, dass so mancher seinen Fotoapparat lieber zuhause lassen würde.

Überhaupt ist die Angst vor evtl. Abmahnungen gewisser Winkeladvokaten (teilweise sogar zu recht) sehr groß.

Von einem befreundeten Rechtsanwalt bin ich auf ein downloadbares Sammelwerk
FOTORECHT FÜR FOTOGRAFEN hingewiesen worden und ich dachte, dass dieses 89 Seiten starke Werk auch hier Interessenten finden wird.
Download hier: http://www.karstenundschubert.de/pub...otografen.html

Um evtl. Missverständnissen vorzubeugen: Ich möchte hier keinesfalls eine Lawine von Rechtsfragen etc. lostreten – es sollte lediglich eine kleine Hilfestellung sein.

Horst 10.04.2010 17:45

Gibt es so etwas ähnliches auch für die Schweiz?

MfG Horst

Dicker Daumen 10.04.2010 17:52

Zitat:

Zitat von Horst (Beitrag 1001895)
Gibt es so etwas ähnliches auch für die Schweiz?

MfG Horst

Ich denke schon ...
Auf die Schnelle gegoogelt: http://www.sbf.ch/online/index.php?id=94
Gruß Werner

Horst 10.04.2010 18:39

Zitat:

Zitat von Dicker Daumen (Beitrag 1001899)
Ich denke schon ...
Auf die Schnelle gegoogelt: http://www.sbf.ch/online/index.php?id=94
Gruß Werner


Danke

Gruss Horst

Ta152 11.04.2010 10:07

Beim 26C3 des CCC gab es einen Vortrag eines Pressefotografen der sich unter anderem auch mit der Materie beschäftigt:

http://events.ccc.de/congress/2009/F...s/3551.en.html
Neben den auf der Seite befindlichen Konferenzmitschnitt in MP4 hoher Qualität gibt es den Mitschnitt auch in anderen handlicherer Dateiformaten auf dieser Seite:
http://events.ccc.de/congress/2009/w...nce_Recordings

FD851 12.05.2010 19:51

Fotografenrechte und Bahnfotografie
 
Die Rechte des Fotografen – ein ganz wichtiges Thema.
Auswendig lernen – nein, das ist wohl nicht erforderlich. Aber sich mit der Thematik beschäftigen sollte man schon. Vor allem wohl dann, wenn der „fotografische Mittelpunkt“ nicht der eigene Hof und die eigene Familie ist.

Im Rahmen meines fotografischen Hauptinteressengebietes „Eisenbahnfotografie“ gibt es immer wieder harte Diskussionen bezüglich der „nichtzahlenden Trittbrettfahrer“ bei sog. „Fotozugveranstaltungen“…

Bei solchen Fotozugveranstaltungen organisiert ein Veranstalter (Privatperson, Verein o.ä.) das Verkehren stilvoller Sonderzüge auf einer bestimmten Strecken an einem bzw. mehreren bestimmten Tag(en). Mit einem solchen Zug kann nicht als Fahrgast mitgefahren werden, er verkehrt ausschließlich für die Fotografen, die mit eigenem PKW entlang der Strecke unterwegs sind, um den Zug stilvoll in passender Umgebung zu fotografieren und sich mittels Vorkasse an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Dabei ist in aller Regel bei einer mehrtägigen Veranstaltung mit einer 3-stelligen Kostenbeteiligung pro Teilnehmer zu rechnen. Wird bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Kostendeckung erreicht, kann die Veranstaltung nicht stattfinden…
Kurz vor der Veranstaltung erhalten die Einzahler den entsprechenden Fahrplan, eine „Legitimation“ in Form eines Ansteckers, entsprechende Hinweise auf landschaftlich lohnende Fotostandpunkte und den Hinweis, den Inhalt der Unterlagen nicht an Dritte (= potentielle Nichtzahler) weiterzugeben..
Klar – bei dem Preis sind immer wieder Fotografen versucht, als Trittbrettfahrer ihren fälligen Beitrag einzusparen. So etwas wird nicht nur vom Veranstalter nicht gern gesehen, sondern natürlich auch nicht von den zahlenden Fotografen…

In dem Script in #1 werden auch die Rechte von Veranstaltern behandelt, danach kann ein Veranstalter durchaus gegen „nichtzahlende Fotografen“ vorgehen. Gut zu lesen – als zahlender Teilnehmer solcher Fotozugveranstaltungen bin ich aus verständlichen Gründen auf die Nichtzahler nicht gut zu sprechen…

Wie man sich eine solche Veranstaltung vorstellen muss, wird anhand der Fotos auf meiner Homepage hier
http://www.bahnbilder.burkhkoe.de/Vo...Zug-180507.htm
und hier
http://www.bahnbilder.burkhkoe.de/Vorschau_3xV100.htm
oder auch hier
http://www.bahnbilder.burkhkoe.de/Vo..._106%20992.htm
deutlich.

Und weil wir grade bei den Rechten und Pflichten von Fotografen hinsichtlich Bahnfotografie sind: Hier einige Anmerkungen für diejenigen, die nur selten oder bisher überhaupt nicht damit in Berührung gekommen sind. Ich beziehe mich hier ganz bewusst nur auf den normalen Planbetrieb und die ganz normalen Sonderverstaltungen mit Ausnahme der Fotozüge. Anders als z.B. namhafte deutsche Automobilproduzenten ist die DBAG kein Freund ihrer eigenen Vergangenheit bzw. der Vergangenheit ihrer Rechtsvorgänger. Und so gesehen ist sie auch kein Fan derer, die sich gerade für die „Vergangenheit“ der deutschen Eisenbahn interessieren. Und genau deshalb kann der Bahnfotograf auch nicht erwarten, dass er von der DBAG mit offenen Armen begrüßt wird. Vielmehr ist er so was wie ein ewig Gestriger...

BahnFotografiert ohne kommerziellen Hintergrund darf überall von dort aus werden, wo man auf öffentlichen Wegen hinkommt, also Bahnsteige von Personenbahnhöfen und öffentliche Wege entlang der Strecke. Für Bahnbetriebswerke, Rangierbahnhöfe, Reparaturwerkstätten hat die DBAG aufgrund ihres Hausrechts ein Zutritts- und Fotografierverbot erlassen.
Aber selbst dort, wo fotografiert werden darf, sind einige Dinge zu beachten. Einige davon sind nicht sofort verständlich, sollten aber eingehalten werden, wenn man Ärger mit der Bundespolizei vermeiden will:
1. Es ist nicht gestattet, mit Blitz zu fotografieren (das leuchtet sicher jedem ein, wenn man sich in die Situation eines Lokführers versetzt).
2. Es ist ausreichend Abstand vom Gleiskörper zu halten – 3m vom Schotterbett sollten es schon sein… (Eine Warnweste ist keine Legitimation für die Nichteinhaltung!. Wird man erwischt, gilt „Person im Gleis“ - d.h. u.U. Streckensperrung, die Kosten stellt die DBAG dem Verursacher nur allzu bereitwillig in Rechnung…)
3. Überschreiten von Gleisen verboten – klar.
4. Aber jetzt kommt’s: Kommerzielles Fotografieren bedarf einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung – verständlich. Aber – die DBAG betrachtet allein die Benutzung eines STATIVS als kommerzielles Fotografieren. Auch allein die Benutzung einer professionellen Kamera hat schon zum Vorwurf der Kommerzialität gereicht. Also Aufpassen – und nicht unbedingt mit der Bundespolizei anlegen...
5. In der Vergangenheit hat es im zeitlichen Dunstkreis von besonderen „Sicherheitslagen“ nicht selten das gegeben, was man „Überreaktion eines Beamten“ nennen kann. Also zu solchen Zeiten besondere Vorsicht…

Und noch was ganz Wichtiges:
Kommt man als Fotograf durch einen freundlichen Bahnmitarbeiter zu einem Foto, zu dem man eigentlich nicht kommen darf, sollte man ein solches Bild keinesfalls veröffentlichen – erst recht nicht mit einer öffentlichen Danksagung an den freundlichen Mitarbeiter, der einen am Soundsovielten und diese Uhrzeit z.B. auf den Führerstand oder aufs Stellwerk gelassen hat. Die Konzernsicherheit der DBAG liest in den einschlägigen Foren mit...


FD851

bono 12.05.2010 20:02

Tendentiell sollten doch auch kommerzielle Fotos von Bahnen ohne Genehmigung möglich sein, nämlich exakt dort, wo die Panoramafreiheit gilt. Ein Bahnsteig könnte also problematisch sein, wer sich aber auf einen öffentlichen Weg (z.B. vor einen Bahnübergang) stellt, dürfte keine Probleme mit kommerziellen Fotos haben. Wer dann noch alle Logos entfernt, ist meiner Ansicht nach absolut auf der sicheren Seite. Aber ich bin kein Jurist.

FD851 13.05.2010 06:44

@ bono,
ja natürlich kann die Bahn "im normalen Geschäft" nichts gegen kommerzielle Fotografie tun, die von Standorten aus erfolgt, für die die Bahn kein Hausrecht hat. Da müssen auch keine Logos o.ä. entfernt werden.
Die möglichen Probleme beziehen sich auf alle die Orte, an den die Bahn durch die Bundespolizei ihr Hausrecht durchsetzen kann.

Anders sieht die Sache bei den sog. Fotozugveranstaltungen aus - hier gilt das Leistungserbringungsrecht des Veranstalters (das ist nicht die DBAG!). Hier wirkt nicht das Hausrecht des Besitzers, sondern quasi eine Art "Markenschutz" des Veranstalters.

FD851

Edtih by DonFredo: Zitat berichtigt.

englishservices 08.12.2010 13:12

Konzertfotografie
 
Ich denke dieser Link passt hier zum Thema:
http://www.taz.de/1/leben/musik/arti...grabenkaempfe/
Es geht (auch) um Rammstein und Rock-am-Ring, wovon Konzertpix sicherlich viel aus eigener Erfahrung erzählen kann.

englishservices 08.12.2010 13:26

Straßenfotografie
 
Und was Straßenfotografie angeht, teil ich der Meinung von Stephen Gill, der sagte: „Vieles, was ich mit Straßenfotografie in Verbindung bringe, zieht mich nicht wirklich an, wie etwa die Vorstellung darauf zu warten, dass ein Unfall passiert oder ein Mann an einem lustigen Schild vorbeiläuft. Meine Fotos werden immer von ihrem Gegenstand getragen. In diesem Fall waren meine Bilder eine Reaktion auf diesen Ort, über den ich gestolpert bin. Ich habe darauf reagiert, und mich nicht etwa auf die Suche begeben.“
Das Reagieren und spontane Kreativität, die da gefordert ist zieht mich am meisten an.
Wie sieht es bei euch aus?

mrieglhofer 08.12.2010 15:48

Zitat:

In dem Script in #1 werden auch die Rechte von Veranstaltern behandelt, danach kann ein Veranstalter durchaus gegen „nichtzahlende Fotografen“ vorgehen. Gut zu lesen – als zahlender Teilnehmer solcher Fotozugveranstaltungen bin ich aus verständlichen Gründen auf die Nichtzahler nicht gut zu sprechen…
Beitrag #12:
Und wie stellst du dir das konkret vor? Willst du einen Fotografen beim fotografieren behindern / nötigen oder so? Solange er von öffentlichem Grund aus fotografiert kannst du dich mal grundsätzlich brausen. Leider oder gottlob, weil die Folgewirkungen möchte ich ja nicht bedenken. Jeder hat doch was künstlerisches an sich ;-)

Zu diskutieren wäre, ob eine kommerzielle Verwertung danach zulässig. Da könnte, und so würde ich das in dem Script auch so verstehen, die Leistungsschutzrechte der "Aufführung" gegenüberstehen, wobei hier erst mal geklärt werden müßte, was hier künstlerisch erbracht wird, wenn ein alte Lok fährt. Denke aber nicht, dass das das Problem ist, was du geschildert hast.
Also in Summe denke ich, dass du weiterhin nur die Faust in der Tasche ballen kannst, wobei natürlich Trittbrettfahrer in solch einer Situation natürlich unfair und ärgerlich sind.

BeHo 08.12.2010 17:11

Ich habe mir mal erlaubt, die ersten drei Links in unserem Wiki einzupflegen und habe dabei dort gleich mal den ganzen Fotorechtsbereich etwas überarbeitet:
Fotorecht-Linkliste im SuF-Wiki

Gruß
Bernd

konzertpix.de 08.12.2010 19:02

Zitat:

Zitat von englishservices (Beitrag 1113917)
Ich denke dieser Link passt hier zum Thema:
http://www.taz.de/1/leben/musik/arti...grabenkaempfe/
Es geht (auch) um Rammstein und Rock-am-Ring, wovon Konzertpix sicherlich viel aus eigener Erfahrung erzählen kann.

Jim, ich hatte das damals von meinen Bekannten erfahren. Mich selber betraf das jedoch nicht, denn ich hätte ja gar kein Medium, für das ich fotografiere, vorlegen können, also wäre ich auch nicht an einen Fotopass gekommen.

Außerdem bin ich in der glücklichen Lage, nicht unbedingt Bilder aller Bands mitbringen zu müssen, so what ? Daß es mit der Band vor Rammstein auf dem Greenfield, Unheilig, wider Erwarten klappte, freute mich dagegen sehr. Da hatte ich schon Schlimmeres von anderen Auftritten des Grafen mitbekommen in Sachen Verträge.

alberich 27.02.2011 22:13

Blog zum Recht am Bild.
 
Empfehlenswerter Blog zum Thema "Recht am Bild".

http://www.rechtambild.de

Dicker Daumen 25.03.2011 10:09

Hier eine ebenso lesenswerte Seite zum Fotorecht: http://fotorecht-aktuell.de/

BeHo 25.03.2011 11:50

Beides im Wiki eingepflegt.

perot 29.08.2013 20:52

Zitat:

Zitat von bono (Beitrag 1016856)
Tendentiell sollten doch auch kommerzielle Fotos von Bahnen ohne Genehmigung möglich sein, nämlich exakt dort, wo die Panoramafreiheit gilt. Ein Bahnsteig könnte also problematisch sein, wer sich aber auf einen öffentlichen Weg (z.B. vor einen Bahnübergang) stellt, dürfte keine Probleme mit kommerziellen Fotos haben. Wer dann noch alle Logos entfernt, ist meiner Ansicht nach absolut auf der sicheren Seite. Aber ich bin kein Jurist.

Leider falsch. Panoramafreiheit gilt nur bei festen Installationen, also Gebäuden. Ein Zug ist aber gerade nicht fest. Auf Panoramafreiheit kannst Du Dich also nur berufen, wenn Du den Bahnsteig bzw. den Bahnübergang ablichtest, aber eben ohne Zug. Und wenn Du auf dem Bahnsteig stehst, kann die DBAG auch noch per Hausrecht das Photographieren verbieten.

In speziellen Fällen kann die Bahn kommerzielle Photos verbieten, wenn ein geschütztes Design betroffen ist. Der ICE ist ein Beispiel, Photos davon verkauft man besser nicht. Inwieweit die Bahn eine Handhabe hat, Bahnphotos im Allgemeinen zu verbieten, weiss ich aber nicht.

Cheers Peter

BeHo 16.06.2015 08:48

Zitat mit Link zum Thema aus einem anderen Thread:

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1712285)
[...]Der eine oder andere weiß es vielleicht schon: Unter dem Titel "Fokus Fotorecht" schreibe ich mit zwei Kollegen (Robert und Hendrik) eine Kolumne zum Thema Fotorecht in der Online-Ausgabe des Fotomagazins. Inzwischen haben wir schon eine eigene Unterseite.

http://www.fotomagazin.de/fotorecht[...]



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