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Dicker Daumen 25.03.2011 10:09

Hier eine ebenso lesenswerte Seite zum Fotorecht: http://fotorecht-aktuell.de/

BeHo 25.03.2011 11:50

Beides im Wiki eingepflegt.

perot 29.08.2013 20:52

Zitat:

Zitat von bono (Beitrag 1016856)
Tendentiell sollten doch auch kommerzielle Fotos von Bahnen ohne Genehmigung möglich sein, nämlich exakt dort, wo die Panoramafreiheit gilt. Ein Bahnsteig könnte also problematisch sein, wer sich aber auf einen öffentlichen Weg (z.B. vor einen Bahnübergang) stellt, dürfte keine Probleme mit kommerziellen Fotos haben. Wer dann noch alle Logos entfernt, ist meiner Ansicht nach absolut auf der sicheren Seite. Aber ich bin kein Jurist.

Leider falsch. Panoramafreiheit gilt nur bei festen Installationen, also Gebäuden. Ein Zug ist aber gerade nicht fest. Auf Panoramafreiheit kannst Du Dich also nur berufen, wenn Du den Bahnsteig bzw. den Bahnübergang ablichtest, aber eben ohne Zug. Und wenn Du auf dem Bahnsteig stehst, kann die DBAG auch noch per Hausrecht das Photographieren verbieten.

In speziellen Fällen kann die Bahn kommerzielle Photos verbieten, wenn ein geschütztes Design betroffen ist. Der ICE ist ein Beispiel, Photos davon verkauft man besser nicht. Inwieweit die Bahn eine Handhabe hat, Bahnphotos im Allgemeinen zu verbieten, weiss ich aber nicht.

Cheers Peter

BeHo 16.06.2015 08:48

Zitat mit Link zum Thema aus einem anderen Thread:

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1712285)
[...]Der eine oder andere weiß es vielleicht schon: Unter dem Titel "Fokus Fotorecht" schreibe ich mit zwei Kollegen (Robert und Hendrik) eine Kolumne zum Thema Fotorecht in der Online-Ausgabe des Fotomagazins. Inzwischen haben wir schon eine eigene Unterseite.

http://www.fotomagazin.de/fotorecht[...]



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